
Im Umgang mit Jugendkriminalität gibt es zunehmende Diskussionen um die Absenkung des Alters der Strafmündigkeit in Deutschland, welches derzeit bei 14 Jahren liegt. Auch die CDU-Fraktion im saarländischen Landtag und die AfD halten eine Absenkung auf 12 Jahre unter bestimmten Umständen für denkbar. Die SPD im Landtag hingegen lehnt eine Absenkung des Strafalters komplett ab. Dr. Leon Lohrmann und Dr. Marcus Schaerff haben das Jugendgerichtsgesetz (JGG) analysiert und kommen zu dem klaren Ergebnis, dass es keine empirischen Anhaltspunkte für einen zielführenden Effekt der Absenkung des Strafmündigkeitsalters gibt, weder in der kriminologischen Forschung noch in der international vergleichenden Praxis. Zudem heben Sie in ihrer Analyse "Junge Straftäter:innen vor Gericht. Forschungs- und Reformbedarfe im Jugendstrafrecht" die positive Wirkung von Diversion hervor. Dennoch zeigen sie auch Reformbedarfe des JGG auf, etwa die ideologischen Altlasten aus der NS-Zeit („schädliche Neigung“, „Schwere der Schuld“) oder die widersprüchliche Zielsetzung des Jugendarrests im JGG einerseits und der Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder andererseits.
Weitere Informationen finden Sie hier und hier. Die Analyse "Junge Straftäter:innen vor Gericht. Forschungs- und Reformbedarfe im Jugendstrafrecht" finden Sie hier.