
Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke geht hervor, dass nur begrenzt Erkenntnisse zur Praxis und zu den Auswirkungen der Strafverfolgung beim Fahren ohne Fahrschein vorliegen. In der Anfrage wurden 32 Fragen gestellt, um zu untersuchen, wie viel Aufwand den Strafverfolgungsbehörden die Verfolgung des Fahrens ohne Fahrschein im Konkreten bereitet, wie sich die Sanktionspraxis darstellt und wer von dieser betroffen ist.
Hintergrund der Anfrage war, dass gerade bei armen Menschen die Strafandrohung nicht die gewünschte abschreckende Wirkung erzielt, weil die Gelder nicht aufgebracht werden können. Häufig werden Menschen zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, die von psychischen Problemen oder Drogen- und Alkoholsucht betroffen sind und die nicht in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen. Die Verurteilten ziehen aus der Haft vielfach weitere schwere Nachteile statt der eigentlich angestrebten Resozialisierung. Neben den negativen Folgen für die Inhaftierten und damit auch für die Gesellschaft führt dies auch zu erheblichen Belastungen für die Landesjustizverwaltungen und bindet Ressourcen, die der Strafvollzug anderweitig benötigt. Die Kosten für die Ersatzfreiheitsstrafen belaufen sich bundesweit auf mehr als 200 Mio. Euro pro Jahr.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zeigt auf, dass keine Erhebungen zu Verfahrensdauern, sozialen Merkmalen der Betroffenen, zu den Kosten der Strafverfolgung oder zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen vorliegen. Häufig verweist die Bundesregierung stattdessen auf die Zuständigkeit der Länder oder darauf, dass entsprechende Daten statistisch nicht erfasst werden.
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