Bericht zur 12. CEP-Konferenz “Electronic Monitoring and probation goals: a symbiotic relationship”

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Vom 23. bis 25. Mai 2022 organisierte die CEP ihre 12. europäische Konferenz zum Thema „electronic monitoring“ in Helsinki, Finnland. An der Veranstaltung nahmen fast 230 Teilnehmer:innen aus 36 Organisationen und Einrichtungen teil. Die Konferenz wurde gemeinsam mit der „Criminal Sanctions Agency of Finland“ organisiert. Das diesjährige Thema lautete „Elektronische Überwachung und Bewährungsziele: eine symbiotische Beziehung“.

Der Direktor der Criminal Sanctions Agency of Finland, Arto Kujala, eröffnete die Konferenz. Im Anschluss präsentierte Ari-Pekka Koivisto, Generaldirektor der Abteilung für Kriminalpolitik und Strafrecht im Justizministerium Finnland, den „finnischen Ansatz“ (finish approach). Die Kriminalpolitik in Finnland orientiert sich u.a. an folgenden Prinzipien: rationaler Ansatz (Wichtigkeit eines evidenzbasierten Ansatzes), Reduzierung der Inhaftierungsrate, breite Nutzung von Bewährung, Kriminalprävention als Bestandteil der Kriminalpolitik. Electronic Monitoring (EM) kann in Finnland in allen Stadien des Strafverfahrens und zur Vollstreckung von Sanktionen eingesetzt werden. EM darf dabei niemals als eigenständige Maßnahme eingesetzt werden, sondern immer nur in Kombinationen mit anderen Unterstützungsmaßnahmen. Eine Herausforderung liegt weiterhin im „net-widening“. Ari-Pekka Koivisto zeigte neue Entwicklungen und Einsatzmöglichkeiten in Finnland auf: Maßnahme zur Reduzierung von Gewalt in Paarbeziehungen, Förderung des Einsatzes alternativer Konfliktlösungen, Behandlung und Interventionen für Gewalt-/Sexualstraftäter.

Im Anschluss referierte Pia Andersson, leitende Mitarbeiterin in der Criminal Sanctions Agency (Justizvollzug und Bewährungshilfe in Finnland) zum Thema „Probation, electronic monitoring and digitalisation in Finland”. Zunächst stellte Pia Andersson die Bewährungshilfe anhand einiger Kennzahlen in Finnland vor: eingeführt wurde die Bewährungshilfe vor 152 Jahren. Die Ausrichtung der Bewährungshilfe liegt in einer sozialarbeitsorientierten Klientenarbeit sowie auf einer evidenzbasierten Praxis. Die theoretischen Grundlagen bilden die Paradigmen Desistance, RNR und GLM. In Finnland gibt es 14 Einrichtungen der Bewährungshilfe mit 220 Bewährungshelfer:innen, die mindestens einen Bachelorabschluss in Sozialer Arbeit, Sozialwissenschaften oder in einem anderen vergleichbaren Studiengang haben müssen. EM kann für sechs Monate oder in Kombination mit Bewährung für ein Jahr angeordnet werden. Von den Justizvollzugsanstalten kann EM ebenfalls genutzt werden, um Inhaftierten zu ermöglichen, außerhalb des Vollzuges einer Ausbildung oder Beschäftigung nachzugehen. Die Entscheidung obliegt der Anstaltsleitung. Pia Andersson stellte den Stand der Digitalisierung in der Bewährungshilfe in Finnland wie folgt dar: Ende des Jahres 2022 ist der Einsatz einer Bewährungshilfe-App landesweit geplant. Bewährungshelfer:innen können dauerhaft „hybrid“ arbeiten, eine Kombination aus persönlichen Kontakten und Onlineterminen. Eine digitale Plattform mit Lern- und Trainingseinheiten kann von Bewährungshelfer:innen zur Weiter- und Fortbildung genutzt werden. Auf der Plattform stehen für Proband:innen u.a. Online-Rehabilitationsprogramme zur Verfügung, die folgende Themen behandeln: Substitution, Spielsucht, gewalttätiges Verhalten, psychische Gesundheit und Alkoholprobleme. Die Arbeitsmethoden der Bewährungshilfe haben sich vom traditionellen Modell hin zur Projektarbeit entwickelt. Es werden neue Methoden und Kooperationen im Bereich der Rehabilitierung ausprobiert und erprobt. Ein Schwerpunkt liegt insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Gemeinden in der Rehabilitierung von Proband:innen. In Finnland stehen im Jahresdurchschnitt 1.000 Proband:innen unter EM.

Im Anschluss referierte Prof. Dr. Anthea Hucklesby von der Universität Birmingham über „Die ethische Nutzung von elektronischer Überwachung“. Die Gründe zur Nutzung von EM sind in den verschiedenen Ländern sehr ähnlich gewesen: u.a. zur Reduzierung der Gefängnispopulationen und Vermeidung möglicher Deprivationen durch eine Inhaftierung, Möglichkeiten zur besseren Überwachung von Auflagen und Weisungen, reduzierte Kosten gegenüber einer Inhaftierung sowie niedrige Rückfallraten bei Personen, die unter EM standen. EM wird dabei vielfach als einfache und schnelle Lösung in der Justiz gesehen. Prof. Dr. Anthea Hucklesby betont, dass die Verwendung von EM für Proband:innen besser sein, als eine Inhaftierung. Dennoch gilt es auch hier die Wirkungen und Folgen von EM immer wieder zu überprüfen. Im Anschluss stellte Prof. Dr. Anthea Hucklesby die in westlichen Demokratien akzeptierten Normen und gesellschaftlichen Werte dar. Eine Herausforderung liegt hierbei, diese Normen und Werte in Einklang mit neuen Situationen wie Kriege, Pandemie, neue Arbeitsweisen oder auch den Einsatz von KI zu bringen. Eine Grundlage für den Einsatz von EM ist die Europaratsempfehlung Electronic Monitoring Recommendation CM/Rec(2014)4. EM-Technologien dürfen nicht verwendet werden, wenn in der Folge der Nutzung körperliche und seelische Schäden oder Leiden entstehen. Auch darf es durch die Nutzung von EM zu keinerlei Diskriminierung kommen. Die unter EM stehende Person darf nicht weiter eingeschränkt werden, als dies durch die Gerichtsentscheidung vorgesehen war. Prof. Dr. Anthea Hucklesby stellte mögliche Zwecke von EM als Werkzeuge zur Überwachung und Kontrolle vor und erörterte, welcher Strafzweck (bspw. Schadensvermeidung, -minimierung, Abschreckung, Aufrechterhaltung von Handlungsfähigkeit, Vergeltung, Opferschutz und Schutz der Allgemeinheit) mit EM verfolgt werden könnte. Prof. Dr. Anthea Hucklesby schließt seinen Vortrag mit den Empfehlungen ab, (1) klar und transparent festzulegen und zu kommunizieren, wofür EM verwendet wird, (2) sich den Auswirkungen der Nutzung von EM im Alltag bewusst werden und (3) sicherzustellen, dass die Nutzung und Verwendung von EM die Vielfalt (Diversität) der Träger:innen berücksichtigt.

Prof. Dr. Ioan Durnescu eröffnete den zweiten Tag mit einem Vortrag zu „The use of technology in probation context“. Ioan Durnescu gab zunächst einen Überblick über den Einsatz „neuartiger Technologien“ in der Bewährungshilfe und stellte mögliche Zukunftstrends vor. Weite Verbreitung finden neuartige Technologien in folgenden Bereichen: (1) Rehabilitation (u.a. Risk assessment tools, Bewertungsprogramme sowie Behandlungsprogramme wie Interlink, Timewise oder MAPIT), (2) Überwachung (EM, Fingerabdruckerfassung, Alkoholtester, Social Media, Bewährungshilfe-App, (3) Datenbanken. Im Anschluss präsentierte Ion Durnescu die in der Literatur diskutierten Herausforderungen in der Nutzung von Technologien: Diskriminierungslücken für Personen mit geringer Bildung oder mit geringerem Zugang zu Technologie könnten zunehmen, die Legitimität der Bewährungsarbeit könnte in Frage gestellt werden und es konnte ein mögliches Verlustgefühl und Entpersonalisierung in der Auswahl geeigneter Unterstützungsmaßnahmen durch die Bewährungshelfer:innen entstehen.

Anne Hoeksema von der niederländischen Bewährungshilfe präsentierte das in den Jahren 2017 und 2018 in den Niederlanden als Pilot eingeführte Projekt (SCRAM CAM) zur kontinuierlichen Überwachung des Alkoholkonsums bei Proband:innen mittels einer Fußfessel. Die Fußfessel soll dabei die regelmäßige Urinkontrolle ersetzen. Ausgangspunkt des Projektes ist die Tatsache, dass 25-50% aller Gewaltstraftaten unter Alkoholeinfluss in den Niederlanden erfolgen. Positive Aspekte des Projektes waren u.a.: Alkoholüberwachung rund um die Uhr, kontinuierlicher Einblick in den Alkoholkonsum durch die überwachende Stelle, keine Unterbrechung der Beschäftigung für einen Urintest, keine möglichen Reisekosten, weniger Scham (im Vergleich zu einem Urintest). Negative Aspekte waren u.a.: Größe und Gewicht der Fußfessel, Einschränkungen in der Auswahl der Kleidung, mögliche Nebenwirkungen (z.B. gereizte Hautstelle), technische Probleme. Während der 75-tägigen Pilotversuche tranken 76% der Proband:innen keinerlei Alkohol. Drei Monate nach dem Pilot und nach Entfernen der Fußfessel tranken 52% keinerlei Alkohol.

Robyn Malan de Merindol vom Justizministerium aus Großbritannien berichtete über den Einsatz von „alcohol monitoring“ in England und Wales. In Großbritannien kann alcohol monitoring entweder als community sentence (z.B. als Bewährungsauflage), sog. AAMR (Alcohol Abstinence and Monitoring Requirement) oder als Alcohol Monitoring on Licence (AML) eingesetzt werden. Im ersteren Fall können Gerichte verurteilte Personen im Rahmen einer Bewährung für einen festgelegten Zeitraum von bis zu 120 Tagen verpflichten, auf Alkohol zu verzichten und regelmäßig Kontrollen nachzukommen, wenn die Straftat unter Alkoholeinfluss begangen worden ist. Die Personen sind verpflichtet einen entsprechendes Alkoholmessgerät als Fußfessel zu tragen. Beim AML können verurteilte (häufig aus dem Justizvollzug entlassene) Straftäter:innen verpflichtet werden, ein Alkoholmessgerät als Fußfessel unabhängig von der begangenen Straftat zu tragen.

Am Nachmittag konnten die Teilnehmenden die am Vormittag präsentierten Themen in folgenden Workshops vertiefen:

  • Workshop I: Equitable, fair and just use of EM for all
  • Workshop II: Artificial Intelligence
  • Workshop III: Alcohol monitoring
  • Workshop IV: Staff user’s engagement

Der dritte und letzte Tag begann mit einer Präsentation der Länder Finnland, Schweden und Norwegen, die über den Umgang mit electronic monitoring und verwandten Technologien referierten. Im Vortrag diskutierten die Referierenden, bezogen auf die Erfahrungen im eigenen Land, folgende Fragen, (1) welche Faktoren haben den Einsatz von Technologien in der Bewährungshilfe beeinflusst, (2) wie passt der Einsatz von Technologie zur kriminalpolitischen Agenda und (3) was sind die Vorteile der Mitarbeiter:innen in der Nutzung von Technologien? Die Referierenden beendeten die Vorträge mit dem Fazit, dass (a) Technologie in den skandinavischen Ländern ein fester Bestandteil der Bewährung und der Bewährungshilfepraxis ist, (b) Technologien die Bewährungshilfearbeit unterstützen und stärken (nicht ersetzen) sollen und (c) der Einsatz von electronic monitoring europäische und internationale Standards berücksichtigen muss. Im Vortrag wurde deutlich, dass Finnland, Norwegen und Schweden einen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr hohen Grad an gesellschaftlicher Digitalisierung und Akzeptanz in der Nutzung neuartiger Technologien haben.

Alle Präsentationen sind auf der Website der CEP herunterladbar: https://www.cep-probation.org/12th-cep-electronic-monitoring-conference-presentations-workshop-results-and-pictures-are-online/

gez. Daniel Wolter, 13.06.2022

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