In dem Artikel "The Historical Origins and Evolution of Rehabilitative Punishment" beleuchtet der Autor Michele Pifferi die historischen Ursprünge und die Entwicklung der rehabilitierenden Strafe.
Das Konzept der rehabilitierenden Strafe hat sich im Laufe der Zeit vor dem Hintergrund von politischen Kontexten, institutionellen Rahmenbedingungen und vorherrschenden Ideen gewandelt. Während der Aufklärung lag der Schwerpunkt nicht auf der Rehabilitierung. Die Strafvollzugsbewegung des späten 18. und frühen 19. Jahrhunderts befasste sich zwar mit neuen Gefängnisregimen, stellten jedoch die vergeltenden und abschreckenden Gründe der Bestrafung nicht in Frage. Das 19. Jahrhundert war geprägt von vereinzelten, aber bedeutenden Experimenten mit Strafvollzugssystemen, welche erstmals auf die Wiedereingliederung abzielten. Mit dem Aufkommen des kriminologischen Reformismus zwischen den 1870er und 1920er Jahren wurde das Rehabilitationsprinzip zur Grundlage für ein theoretisches Überdenken der Gründe für die Bestrafung und die Rechtfertigung struktureller Strafrechtsreformen. Paradoxerweise war die wachsende Bedeutung von Alternativen zur Inhaftierung und zur Reformbehandlung im Diskurs und in der Praxis stets mit Entmündigung verbunden. Dieser inhärente Widerspruch kennzeichnet das Rehabilitationsideal bis heute. In jüngster Zeit scheint die Rechtsprechung supranationaler Gerichte mehr noch als die Konstitutionalisierung der Resozialisierung in einigen Ländern und ihre Anerkennung durch internationale Rechtsinstanzen neue Perspektiven für die Anerkennung der Resozialisierung als ein Recht von Straftäter:innen zu eröffnen.
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