
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet Bund und Länder, spätestens ab dem 01. Januar 2026 Akten ausschließlich elektronisch zu führen. Fristgerecht hat die Justiz in Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2026 die elektronische Akte (E-Akte) flächendeckend an sämtlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingeführt, das heißt am Verfassungsgerichtshofs, drei Oberlandesgerichten, drei Generalstaatsanwaltschaften, am Landessozialgericht, am Oberverwaltungsgerichts, an drei Landesarbeitsgerichten, drei Finanzgerichten, 30 Arbeitsgerichten, acht Sozialgerichten, sieben Verwaltungsgerichten, 19 Landgerichten, 19 Staatsanwaltschaften und 129 Amtsgerichten. Seit dem 04. Oktober 2016 wurden rund 10,7 Millionen elektronische Akten mit insgesamt etwa 800 Millionen Schriftstücken angelegt und die Landespolizei hat bereits eine Million Ermittlungsvorgänge elektronisch an die Justiz übersandt.
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