Die Justizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die elektronische Fußfessel im Gewaltschutzgesetz verankern soll. Ziel ist es, Personen in Hochrisiko-Fällen vor gewalttätigen Partner:innen oder Ex-Partner:innen besser zu schützen. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht bisher, dass Familiengerichte Kontakt- und Aufenthaltsverbote aussprechen. Künftig kann zusätzlich eine elektronische Aufenthaltsüberwachung angeordnet werden, bei der sowohl die gefährdende als auch die gefährdeten Personen einen GPS-Sender tragen, um eine permanente Schutzzone zu schaffen. Das Modell orientiert sich am spanischen Vorbild und schützt nicht nur die Wohnung, sondern jeden Aufenthaltsort.
Die Maßnahme ist auf Hochrisiko-Fälle beschränkt, in denen konkrete Anhaltspunkte für neue Gewalt vorliegen, denn sie ist kostenintensiv (über zehn Millionen Euro jährliche laufende Mehrkosten) und kann sich stark stigmatisierend auswirken. Sie kann zunächst für sechs Monate angeordnet werden und beliebig oft um drei Monate verlängert werden, endet jedoch, sobald die Gefahr nicht mehr besteht.
Häufig wird auf die Aussage des spanischen Ministeriums für Gleichstellung verwiesen, wonach seit 2009 keine Frau mehr getötet wurde, die durch eine elektronische Fußfessel geschützt war. Der Tübinger Kriminologe, Professor Jörg Kinzig zeigt allerdings auf, dass die meisten Opfer von Femiziden zuvor kein Kontakt- oder Annäherungsverbot beantragt haben, sodass die Überwachung in diesen Fällen gar nicht hätte eingesetzt werden können. Das neue Gesetz schützt daher vor allem Personen, die aktiv staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Doch auch, wenn dies eher eine kleine Gruppe ist, sagt Ministerin Hubig zurecht: "Jeder Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel".
Eine Evaluation ist fünf Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen.
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In Niedersachsen könnte die Einführung der Fußfessel sogar vor der Reform des Polizeigesetzes erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier.