
2006 verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu, bei der Ausgestaltung des Strafvollzuges auf wissenschaftliche Erkenntnisse zurückzugreifen (2 BvR 1673/04 – 2 BvR 2402/04). Zwei Jahre später wurde eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Evaluierung des Jugendstrafvollzuges etabliert, die den Auftrag hat, die Angebote, Ergebnisse und Wirkungen des Jugendstrafvollzuges auf empirischer Basis zu beschreiben und zu bewerten. Sie veröffentlichte mehrere Schwerpunktberichte:
Der neuste Forschungsbericht "Evaluation des Jugendstrafvollzuges: Betrachtung ausgewählter Einflussfaktoren auf die Rückfälligkeit von in den Jahren 2017 und 2018 entlassenen Jugendstrafgefangenen (2025)" vertieft die länderübergreifende die Rückfalldatenanalysen und liefert damit wichtige Erkenntnisse zu Einflussfaktoren der Rückfälligkeit sowohl auf der Ebene einzelner Merkmale als auch auf der Ebene von Merkmalskombinationen. Der Bericht beschreibt die Ergebnisse zur allgemeinen Rückfälligkeit und zu den erneuten Verurteilungen zu einer Haftstrafe und analysiert beide Aspekte in drei Schritten: "In einem ersten Schritt erfolgt die Betrachtung von Zusammenhängen einzelner Einflussfaktoren auf die allgemeine Rückfälligkeit bzw. auf erneute Verurteilungen zu Haftstrafen. Im zweiten Schritt wird im Rahmen weiterführender Analysen geprüft, wie sich der Einfluss einzelner Einflussfaktoren unter Kontrolle anderer Faktoren verändert und wie sich das simultane Zusammenspiel dieser Einflussfaktoren auf die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls bzw. einer erneuten Verurteilung zu einer Haftstrafe auswirkt. Im dritten und letzten Schritt werden mögliche Wechselwirkungen einzelner Einflussfaktoren auf beide Aspekte betrachtet." Abschließend werden die Ergebnisse diskutiert, ihre praktische Relevanz erörtert und ein Ausblick auf zukünftige Forschungsvorhaben der länderübergreifenden Arbeitsgruppe gegeben.
Den vollständigen Bericht vom 09.12.2025 finden Sie hier.
Eine Übersicht über alle Berichte der Arbeitsgruppe finden Sie hier.