
Am 13. November 2025 wurden in erster Lesung die Gesetzentwürfe der Linken „zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein“ (21/1757) sowie der Grünen „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren“ (21/2722) erstmals debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Ziel ist es, den § 265a StGB zu streichen, das heißt, die Beförderungserschleichung und weitere Leistungserschleichungen künftig nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Bereits 2018 und 2022 hatte die Fraktion Die Linke vergleichbare Initiativen eingebracht. Nun wird die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein erneut diskutiert. Als Begründung werden angeführt, dass das Fahren ohne Fahrschein derzeit zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen kann und häufig arme oder obdachlose Menschen trifft, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um ein Ticket zu erwerben. 2022 schrieb der DBH-Fachverband e.V. zu diesem Thema in einer Stellungnahme: "Die Verhältnismäßigkeit einer Ersatzfreiheitsstrafe wegen der Erschleichung von Beförderungsleistungen als Bagatelldelikt ist kritisch zu hinterfragen und mit Blick auf die Vereinbarkeit des verfassungsrechtlichen Übermaßverbots abzulehnen. Diese Probleme können letztlich nur durch die Abschaffung der Ersatzstrafe gelöst werden." Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagt in ihrem Gesetzesentwurf, dass dem Fehlverhalten des Erschleichens der Beförderungsleistung stattdessen ausreichend zivilrechtlich begegnet werden könne.
Weitere Informationen finden Sie hier.