
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer neuen Grundsicherung in geänderter Fassung angenommen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während die Fraktionen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen stimmten. Mit dem Gesetz soll die bisherige Regelung des Bürgergeldes in Teilen neu gestaltet und künftig unter der Bezeichnung "Grundsicherung" geführt werden. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die stärkere Ausrichtung auf die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Dazu soll der sogenannte Vermittlungsvorrang gestärkt werden, wonach arbeitsfähige Personen vorrangig in verfügbare Arbeitsstellen vermittelt werden sollen, bevor Qualifizierungsmaßnahmen, Weiterbildungen oder anderen Förderungen gezahlt werden. Zudem sind bei Personen, welche die Aufnahme einer Arbeit ohne nachvollziehbare Gründe verweigern oder zu Terminen nicht erscheinen, künftig härtere Sanktionen in einem mehrstufigen Verfahren geplant, das bis hin zur vollständigen Streichung der monatlichen Regelbedarfe reichen kann.
Weitere Informationen finden Sie hier, den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
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