Kurzbericht der Universität Tübingen zur Anwendung elektronischer Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht

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In dem Kurzbericht von Prof. Dr. Jörg Kinzig und Anne Bräuchle werden die wesentlichen empirischen Ergebnisse der im Auftrag des Bundesamtes für Justiz und Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführten Studie zusammengefasst, sowie Vorschläge zu Umsetzung der EAÜ in der Praxis dargestellt. Etwa 75 Personen werden in Deutschland derzeit rund um die Uhr elektronisch überwacht. "In einer umfassenden Aktenanalyse konnten die Tübinger Forscher feststellen, dass die Mehrheit der Verurteilten sich an diese Weisung hält. Daneben gab es einige wenige Personen, die durch Verstöße auffällig wurden: So wies ein einzelner Proband immerhin 39 solcher Verstöße auf. Bei dem Großteil der Verurteilten (72 Prozent) wurde durch die Fußfessel auch ein Gebiet überwacht, in dem sie sich aufhalten mussten („Gebotszone“) oder das sie nicht betreten durften („Verbotszone“)."

Fazit der Autorin und des Autors:
"Mit Blick auf die teils erheblichen Belastungen durch die EAÜ und den derzeitigen Forschungsstand zu ihrer Wirksamkeit sollte die elektronische Aufenthaltsüberwachung weiterhin als Ultima Ratio verstanden werden. Insgesamt ist die EAÜ keinesfalls ein Allheilmittel zur Verhinderung schwerer Straftaten von aus dem Straf- oder Maßregelvollzug entlassener, als gefährlich eingeschätzter Personen. Sie ist nur (aber auch immerhin) in ausgewählten Fällen ein Baustein im Rahmen einer Führungsaufsicht, die neben überwachenden immer auch betreuende Komponenten aufweisen muss."

Zum Kurzbericht (pdf)

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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