Landesweites Konzept einer familiensensiblen Vollzugsgestaltung in Nordrhein-Westfalen

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Dr. Benjamin Limbach, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, stellte am 12. April 2024 in den Justizvollzugsanstalten Willich I und II das dreistufige Konzept "Familiensensibler Justizvollzug in NRW" vor. Dieses ist handlungsleitend für das im Koalitionsvertrag ausdrücklich benannte Ziel, den Justizvollzug familiensensibler zu gestalten. Unter familiensensibler Vollzugsgestaltung sind dabei alle Maßnahmen und Angebote zu verstehen, die der Aufrechterhaltung der sozialen Anbindungen und der Herstellung eines guten familiären Kontakts dienen. Dr. Limbach betont die Bedeutung der Aufrechterhaltung des familiären Kontakts als wesentlichen Bestandteil einer erfolgreichen Resozialisierung und im Hinblick auf seine doppelte kriminalpräventive Wirkung. Zum einen diene die Stärkung des familiären Zusammenhalts der Wiedereingliederung der Inhaftierten selbst in die Gesellschaft und zum anderen der Vermeidung des Abgleitens der Kinder inhaftierter Eltern in die Kriminalität. Das Risiko, selbst straffällig bzw. inhaftiert zu werden sei für Kinder von Inhaftierten erhöht, ebenso wie Ihre Lebenszeitprävalenz für psychische Erkrankungen. „Die soziale Ausgrenzung und Diskriminierung der so ‚mitbestraften‘ Kinder als Folge der Inhaftierung eines Elternteils muss entgegengewirkt werden“, so Minister Dr. Limbach. Daher sieht das Konzept "Familiensensibler Justizvollzug in NRW" unter anderem die Einrichtung von sechs Schwerpunktanstalten für familiensensible Vollzugsgestaltung vor, darunter auch die Justizvollzugsanstalten Willich I und II, sowie verpflichtende Mindeststandards für alle 36 Justizvollzugsanstalten des Landes.

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