Jüngste Forschungen haben gezeigt, wie wichtig es ist, neurodiverse Menschen im gesamten Strafrechtssystem zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass sie nicht benachteiligt werden. Besonders im Fokus stehen dabei die sogenannten community sentence treatment requirements (CSTR), behandlungsbezogene Auflagen im Rahmen gemeinnütziger Sanktionen. Diese zielen darauf ab, die zugrunde liegenden Probleme anzugehen, die zu straffälligem Verhalten beitragen können. Eine aktuelle Arbeit beleuchtet nun, wie die Zugänglichkeit von CSTRs für neurodiverse Personen verbessert werden kann und leitet daraus Empfehlungen ab.
Weitere Informationen finden Sie hier.