
Die nationale Stelle für Verhütung von Folter hat wiederholt auf die nicht ausreichenden Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten für psychisch erkrankte Inhaftierte hingewiesen und darauf, dass dies zu einer Verschlechterung ihrer Gesundheit führen könne. Es gibt bislang nur wenig deutsche Studien zu psychischen Erkrankungen von inhaftierten Personen, aus welchen sich ergibt, dass ca. 50–75 % der Inhaftierten eine psychische Störung aufweisen. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Frühjahr 2024 in deutschen Justizvollzugsanstalten eine Studie durchgeführt, um die psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssituation psychisch erkrankter Straftäter:innen besser einschätzen zu können und zu schauen, welche Ressourcen für Diagnostik und Therapie in den Vollzugsanstalten tatsächlich zur Verfügung stehen und angewendet werden.
137 Anstalten nahmen an der Umfrage teil, in welchen zum Stichtag 01.03.2024 insgesamt 41.173 Personen inhaftiert waren. Ausgewählte Ergebnisse sind, dass bei 1557 Gefangenen in 121 Anstalten (4,5 %) nach ärztlicher Einschätzung innerhalb des letzten Jahres vor der Umfrage die Indikation für eine Verlegung in eine vollstationäre psychiatrische Einrichtung bestand. Eine tatsächliche Verlegung in eine vollstationäre psychiatrische Einrichtung fand bei etwa der Hälfte dieser Inhaftierten (N = 727) statt. Insgesamt 55 von 128 Anstalten (43,0 %) gaben Probleme bei der Anbahnung bzw. Initiierung einer psychiatrischen Versorgung an. 117 von 135 (86,7 %) Anstalten sahen Schwierigkeiten bei einer ausreichenden psychiatrischen Versorgung von psychisch erkrankten Inhaftierten. In den 12 Monaten vor der Umfrage fanden in 20 von 135 teilnehmenden Justizvollzugsanstalten psychiatrische Zwangsmedikationen statt. Fast die Hälfte dieser angegebenen Zwangsmedikationen fanden nicht in einem klinischen Umfeld, sondern entweder im besonders gesicherten Haftraum oder im Haftraum des Gefangenen statt. 128 Anstalten verzeichneten für denselben Zeitraum eine Unterbringung von 15,9 % der Inhaftierten (5812 Personen) in besonders gesicherten Hafträumen, wovon ca. 2,82 % (164 Inhaftierte) länger als eine Woche dort untergebracht wurde.
Diese Umfrage ist die erste flächendeckende Datenerhebung in Deutschland, die nicht von einer vollzugseigenen, sondern von einer externen Initiative getragen wurde. Sie kommt zu der Schlussfolgerung, dass die tatsächlich vorhandenen Ressourcen für Diagnostik und Behandlung von psychisch erkrankten Inhaftierten in deutschen Haftanstalten nicht ausreichend sind. Weitere Ergebnisse, das Studiendesign und Limitationen der Studie finden Sie hier.