Dokumentation Bewährungshilfetag
Der Bewährungshilfetag ist eine gemeinsame Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelfer/innen (ADB) und dem DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V.
Mit dieser Fachtagung soll ein breiteres Verständnis für die Tätigkeit der Bewährungshilfe, die sowohl einen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung als auch eine Resozialisierungshilfe für Straftäter leistet, geweckt werden. Sie richtet sich sowohl an die Fachkräfte, kooperierende Berufsgruppen und auch die Öffentlichkeit – wie interessierte Bürger*innen und die Presse. Sie soll ermuntern, sich mit dem Berufsfeld auseinanderzusetzen und soll auch Fragen und Anregungen ermöglichen.
Handlungssicherheit in der Bewährungshilfe - Selbstwirksamkeit stärken!
Am 22. und 23. März 2021 fand der sechste Bewährungshilfetag der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer e.V. und des DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. in Kooperation mit dem Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein erstmals als Online-Veranstaltung von Berlin aus statt.
Im Fokus stand das Themengebiet der Handlungssicherheit verbunden mit dem Ziel, einen für alle Beteiligten sicheren, zielführenden und erfolgreichen Berufsalltag zu gewährleisten. 180 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer diskutierten über Sicherheit im Berufsalltag, Datenschutz, Erfahrungswissen und den Umgang mit politischem Extremismus in der Arbeit der Bewährungshilfe. Gravierende Forschungslücken zum beruflichen Alltag der Bewährungshilfe und zu Lebenslagen von Menschen, die unter Bewährungsaufsicht stehen, sind ein zentrales Ergebnis der Veranstaltung. In der Corona-Situation fehlt vielerorts die Ausstattung mit Dienst-Laptops und Mobiltelefonen für mobiles Arbeiten. Die Organisation der Kontakte mit den betreuten Straftäterinnen und Straftätern ist unter den Corona-Bedingungen sehr schwierig geworden.
Bewährungshilfe neu denken – vom Generalisten zum Spezialisten
17.-18.03.2016 in der Landesvertretung Hessen
Im Fokus des fünften Bewährungshilfetages standen Modelle der Bewährungshilfe aus dem Bundesland Hessen, wie das Entlass- und Sicherheitsmanagement, aber auch Angebote der Schuldenregulierung und die Unterstützung durch Ehrenamtliche. Die Frage nach der Generalisierung und/oder Spezialisierung der Bewährungshilfe als System und in der Betreuung von straffälligen Menschen war dabei Gegenstand aller Vorträge. Prof. Dr. Wendt verdeutlichte, dass es weniger um die Frage nach der Spezialisierung oder der Generalisierung gehe, sondern um das bedingende Verhältnis zueinander. Komplexe Problemlagen erforderten immer besondere, fachlich spezialisierte Entscheidungen und Behandlungen – jedoch sind diese immer nur unter der Perspektive der Generalistik möglich. "Die Generalistik von probation work bzw. social work wird nicht durch Spezialisierung beeinträchtigt; diese findet umgekehrt in dem sozialen Werk ihre Erweiterung." Am zweiten Fachtag konnten die Teilnehmenden nach vier kurzen Impulsvorträgen die referierten Themen vertiefend erörtern.
Die Organisation und Durchführung des fünften Bewährungshilfetages fand zum ersten Mal ohne Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer e. V. (ADB e.V.) statt. Diese Veranstaltung wurde unterstützt vom Hessischen Ministerium der Justiz.
Von der Bewährungshilfe zum ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
12.-13.05.2011 in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen
Im Fokus des dritten Bewährungshilfetages stand die Tätigkeit des ambulanten Sozialen Dienstes (aSD) in Nordrhein-Westfalen. Die Organisationsentwicklung wurde aus der Sicht des Justizministeriums und der Landesarbeitsgemeinschaft dargestellt. Über die Lebenslagen der Klientel der Bewährungshilfe und die Notwendigkeit der Datenerhebung wurde aus der Sicht der Sozialforschung und der Gesellschaftspolitik referiert. Im weiteren Verlauf der Tagung wurden die Übergänge zwischen dem Strafvollzug und der Nachsorge bezüglich der beruflichen Wiedereingliederung und der Notwendigkeit der Netzwerkbildung – auch bezogen auf die erhebliche Anzahl von suchtkranken Straffälligen – problematisiert. Schließlich wurde eine aktuelle Rückfalluntersuchung in Bezug auf Straftäter*innen, die als besonders gefährlich eingeschätzt wurden, vorgestellt. Am zweiten Veranstaltungstag wurden Arbeitsgruppen angeboten, um die referierten Themen zu vertiefen und um weitere Fragestellungen zu erörtern. Dabei haben Mitarbeitende des aSD in Nordrhein-Westfalen exemplarisch zu den Themenbereichen der Workshops aus ihrer beruflichen Praxis vorgetragen und mit den Teilnehmenden diskutiert. Der dritte Bewährungshilfetag schloss mit einer gemeinsamen Erklärung der Berufs- und Fachverbände ab.
Straffällige Jugendliche brauchen Bewährungshilfe
08.-09.03.2009 in der Landesvertretung Niedersachsen
Im Fokus des zweiten Bewährungshilfetages stand der verantwortungsvolle Umgang der Institution Bewährungshilfe mit jugendlichen Straffälligen. Zu Beginn sprach der Schirmherr der Fachtagung, der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann. Prof. Jürgen Körner führte in die pädagogische Arbeit in Zwangeskontexten ein. Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (Organisationsbegriff für die Arbeitsbereiche Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht in der Justiz) stellte sich mit dem Arbeitsschwerpunkt Jugend vor. Dabei wurden die Tataufarbeitung mit straffälligen Jugendlichen in Göttingen und die präventive Arbeit in Schulen in Salzgitter vorgestellt. In einem weiteren Schwerpunkt wurden exemplarisch die Arbeit mit Drogen- und Alkoholkonsumenten und die berufliche Integration durch Kooperationspartner von der Jugendbewährungshilfe in Berlin dargestellt. Die Notwendigkeit des koordinierten und verantwortungsvollen Übergangs aus der Haft zur Nachbetreuung wurde anhand der Jugendstrafanstalt Hameln erläutert, ebenso wie der Umgang mit rechtsextremen Täter*innen und der Aussteigerhilfe in Niedersachsen.
Bewährungshilfe im Wandel – am Beispiel der Sozialen Dienste der Justiz in Berlin
19.-20.11.2007 in der Senatsverwaltung für Justiz Berlin
Am ersten Bewährungshilfetag nahmen 150 Fachleute aus verschiedenen Regionen Deutschlands teil. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach und die Justizsenatorin von Berlin, Gisela von der Aue begrüßten am 19. November 2007 die Teilnehmenden. Frau von der Aue führte aus: „Die Bewährungshilfe ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Im Bestfall ist sie sowohl Garant für die Sicherheit der Bevölkerung als auch Resozialisierungshilfe für Straftäter. Ich freue mich, zum Bewährungshelfertag 2007 viele Experten und Praktiker versammelt zu sehen, deren verantwortungsvolle gesamtgesellschaftliche Aufgabe gar nicht genug geschätzt werden kann.“ Der Bewährungshelfertag wurde vom DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelfer*innen (ADB) veranstaltet.