Ziel des Justizvollzugs in Sachsen wie anderswo ist, „zu einem Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten“ zu befähigen. Dass dies im geschlossenen Vollzug, also im Gefängnis sehr oft nicht gelingt, ist bekannt. Insbesondere die vielen Kurz- und Ersatzfreiheitsstrafler werden im Gefängnis eher kriminalisiert als resozialiert. Wir wollen das ändern. Und möchten realisieren helfen, was das Sächsische Strafvollzugsgesetz ausdrücklich vorsieht: die freie Form des Justizvollzugs, in der Leben in sozialer Verantwortung in Gruppen mit anderen projektbezogen eingeübt werden kann. Die 20. Meißner Tagung will im Miteinander von ehren- und hauptamtlich im Justizvollzug Tätigen Rahmenbedingungen dafür benennen, von Erfahrungen andernorts dafür lernen und erste Schritte zur Realisierung aufzeigen. Gern auch wieder gemeinsam mit Gefangenen, die in Lockerung sind, mit Ehemaligen und ihren Angehörigen!
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