Uneinbringliche Geldstrafen erfolgreich tilgen

Datum: 
16.10.2017

Das Problem der Ersatzfreiheitsstrafe hat nach wie vor einen hohen und durchaus explosiven Stellenwert. Die Ersatzfreiheitsstrafe – wie durchaus gefordert – gänzlich abzuschaffen, erforderte rechtliche und politische Schritte auf Bundesebene, wie z. B. Bagatelldelikte („Schwarzfahren“) als Ordnungswidrigkeit einzustufen.  Diese Entwicklung  braucht offenbar noch Zeit, auch wenn u. a. in Brandenburg und Berlin einschlägige Signale gesetzt wurden.

Zentraler Gegenstand der Fachtagung „Uneinbringliche Geldstrafen erfolgreich tilgen“ ist der Spannungsbogen von der Verurteilung zu uneinbringlichen Geldstrafen über verschiedene Tilgungsvarianten bis hin zu haftverkürzenden Maßnahmen während der Ersatzfreiheitsstrafe.

Warum kann die Ersatzfreiheitsstrafe bisher nicht konsequent vermieden werden? Welche Tilgungsvarianten verwendet die Praxis mit welchem Erfolg? Werden die vorhandenen Tilgungsoptionen und rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft? Wo liegen bisher wenig beachtete Anknüpfungspunkte, z. B. bei der Polizei? Wird unablässig versucht, die Tilgungsvarianten zu verbessern oder neue Ideen  zu entwickeln? Gibt es eine prozessbezogene und einrichtungsübergreifende Haftvermeidungsstrategie für uneinbringliche Geldstrafen – oder haben wir uns an die seit Jahrzehnten hohen Zahlen inhaftierter „Geldstrafer“ gewöhnt?

Das Thema dieser Tagung ist ein altbekanntes und beschäftigt seit Jahrzehnten Wissenschaftler, Politiker und Praktiker der beteiligten Handlungsfelder. So ist die Abschaffung bzw. Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen seit 2016 erneut und verstärkt aus verschiedenen Richtungen in der Öffentlichkeit präsent. Wiederholte Äußerungen des Brandenburger Justizministers Ludwig und des Berliner Justizsenators Dr. Behrendt thematisieren die Abschaffung bzw. Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafe (besonders für „Schwarzfahrer“); wenigstens – so der Wille der Justizspitzen der Länder Berlin und Brandenburg – müssen die Maßnahmen zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe gestärkt werden.

In diese aktuellen Entwicklungen ordnet sich der Inhalt dieser Fachtagung perfekt ein. Folgende Aspekte werden beleuchtet: Wo liegen bisher zu wenig beachtete Chancen zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen.Trägt die Tagessatzhöhe zur Uneinbringlichkeit der Geldstrafe bei, wie kann dem Erfordernis der Zügigkeit der Vollstreckung bei hohen Geldstrafen (Tagessatzanzahl und –höhe) Rechnung getragen werden. Welche Qualitätsstandards müssen Einsatzstellen zur Ableistung der gemeinnützigen Arbeit erfüllen. Welche Kosten-Nutzen-Aspekte und Leistungsparameter sind aussagekräftig. Welche Erfahrungen und Ergebnisse mit verschiedenen Tilgungsvarianten, z. B. gemeinnützige Arbeit und Ratenzahlungsvereinbarungen können Impulse für die konsequentere Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe geben.

Durch die Beantwortung solcher Fragen sollen Ansatzpunkte für Veränderungen entwickelt werden. Kurz: Die Tagung will einen qualitativen und quantitativen Beitrag  zur Reduzierung vollstreckter Ersatzfreiheitsstrafen leisten und deren gänzliche Vermeidung beleuchten.

Veranstalter und Anmeldung: www.sbh-berlin.de

Address: 
Schillergymnasium (Aula)
Schillerstr. 125-127
10625 Berlin
Deutschland

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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