Bis heute sind Teile des gesellschaftlichen Zusammenlebens von Kontinuitäten der NS-Zeit geprägt. Das betrifft das deutsche Verständnis von Erziehung im Allgemeinen und die Erziehung im Kontext des Jugendstrafvollzugs im Besonderen, was sich etwa in Begrifflichkeiten und aus der NS-Zeit übernommenen rechtlichen Grundlagen zeigt. So wird bis heute in jungen Menschen, die vor Gericht stehen, nach sogenannten schädlichen Neigungen gesucht, die das strafrechtlich relevante Verhalten begründen sollen; der Umgang steht im Widerspruch zu demokratischen Ideen von Erziehung und Entwicklung.
Im Rahmen der Veranstaltung ergründen wir die NS-Kontinuitäten im Jugendstrafrecht und die gesellschaftliche Perspektive auf Jugend, die sich darin spiegelt. Gemeinsam wollen wir tradierte Linien in aktuellen Jugendkriminalitätsdiskursen erhellen, diskutieren und über Alternativen nachdenken.
Zielgruppe: Schöff:innen und interessierte Menschen
Wann: 05.05.2026, 18:00 Uhr - 21.30 Uhr
Teilnahmebeitrag: 20 €
Trainerinnen: Lisa Tölle & Michèle Winkler
Weiterer Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
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