
Ziel der Führungsaufsicht als Maßregel der Besserung und Sicherung ist einerseits, verurteilte Personen mit ungünstiger Sozialprognose nach der Entlassung aus der Strafhaft, der Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt sowie Personen mit einer günstigen Prognose bei Aussetzung der weiteren Unterbringung in Sicherungsverwahrung, Entziehungsklinik oder Psychiatrischem Krankenhaus durch Betreuung und Hilfe zu unterstützen und sie vor erneuter Straffälligkeit zu bewahren. Andererseits soll die Führungsaufsicht Überwachung und Kontrolle gewährleisten. Dem Instrument der Führungsaufsicht kommt eine hohe Verantwortung im Rahmen der Resozialisierungs- und Sicherungsaufgaben zu. Der Erfolg der Führungsaufsicht hängt ebenso von der inhaltlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Bewährungshilfe, Aufsichtsstelle und weiteren Akteuren ab.
Wann: Vom 01.12.2026 bis zum 03.12.2026.
Wo: In Köln
Bitte beachten Sie: Die Teilnehmendenzahl ist auf maximal 16 Personen begrenzt, weshalb eine frühzeitige Anmeldung empfohlen wird!
Weitere Informationen zum Seminar und zur Anmeldung finden Sie hier.