Beantragung von EU-Fördermitteln für die Bereiche E-Justiz sowie Opferrechte und Verfahrensrechte noch bis zum 15.10.2026 möglich

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Im Rahmen des Justice Programme (JUST) können Anträge auf EU-Fördermittel eingereicht werden. Ziel des Programms ist es, für alle einen wirksamen und diskriminierungsfreien Zugang zur Justiz, sowie wirksame Rechtsbehelfe, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz) zu ermöglichen, indem effiziente zivil- und strafrechtliche Verfahren gefördert und die Rechte aller Opfer von Straftaten sowie die Verfahrensrechte von Verdächtigen und Beschuldigten in Strafverfahren gestärkt und unterstützt werden sollen.

Anträge können noch bis zum 15. Oktober 2026, 17.00 Uhr eingereicht werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum „Call for proposals for action grants to support transnational projects in the fields of e-Justice, victims’ rights and procedural rights“.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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