Bildung im Strafvollzug: Aktualisierte Empfehlung des Europarates

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Der Europarat hat seine Empfehlung zu Bildung im Strafvollzug überarbeitet, um den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen seit der letzten Empfehlung aus dem Jahr 1989 Rechnung zu tragen. Die bisherige Empfehlung wurde vor dem Hintergrund von Entwicklungen im Bereich des digitalen Lehrens und Lernens sowie dem gewachsenen Verständnis für Schlüsselfaktoren, die die Lernfähigkeit beeinflussen, wie Neurodiversität, Sucht oder psychische Gesundheitsprobleme aktualisiert, um sicherzustellen, dass das Angebot und die Qualität der Bildung im Strafvollzug angemessen überprüft werden. Die Empfehlung bekräftigt den zentralen Grundsatz, dass allen Gefangenen während der gesamten Haftzeit Zugang zu Bildung in Form eines breit gefächerten und ausgewogenen Lehrplans, der mit dem Bildungsangebot für erwachsene Lernende in der Gesellschaft vergleichbar ist, gewährt werden muss. Bildung wird nach der Empfehlung im weiteren Sinne verstanden und sollte traditionelle Bildungsrahmen umfassen, den Gefangenen aber auch praktische Lebenskompetenzen vermitteln, um das Leben im Gefängnis und nach der Entlassung besser bewältigen zu können. Der Schwerpunkt der Empfehlung liegt zudem auf beruflicher Bildung und Ausbildung, digitaler Kompetenz, kreativen Künsten und kulturellen Aktivitäten, Sport und Bewegung sowie dem Zugang zu Bibliotheken.

Hier finden Sie die Empfehlung des Europarates an die Mitgliedstaaten zum Thema Bildung im Strafvollzugvom 08.04.2026.

 

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