
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sieht gute Gründe für eine Entkriminalisierung des "Erschleichen von Leistung" nach § 265a StGB. Dies sagte sie in einem Interview der Neuen Osnabrücker Zeitung. Sie spricht davon, dass die Strafwürdigkeit dieses Tatbestandes neu bewertet werden müsse, unter anderem, weil die Verfahren viele Ressourcen in der Justiz binden würden, die anderswo sinnvoller eingesetzt werden könnten. Zudem weil man sich die Frage stellen müsse "ob Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin gehören".
Ein Vertreter der SPD-Fraktion verwies auf entsprechende Vorschläge der Bundesjustizministerin und unterstützte das Ziel von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, den § 265a StGB ersatzlos zu streichen. Die von diesen Fraktionen eingebrachten Gesetzesentwürfe (21/2722, 21/1757), welche die "Entkriminalisierung" des Fahrens ohne Fahrschein zum Ziel haben, hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 15.04.2026 jedoch abgelehnt.
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