
Dr. Nina Lippert widmet sich in ihrem Artikel "Kurze Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen: Ergebnisse der Rechtspflegestatistiken zur Strafverfolgung und zum Strafvollzug" der Entwicklung der gerichtlichen Sanktionierungspraxis (Verurteilungen zu Geldstrafen und zu Freiheitsstrafen) und der Strafvollstreckung anhand der amtlichen Rechtspflegestatistiken, unter anderem vor dem Hintergrund der Gesetzesreform vom 01.02.2024 zur Ersatzfreiheitsstrafe gem. § 43 StGB. Dabei untersucht sie die Fragen:
Sie kommt zum Ergebnis, dass kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten zwischen den Jahren 2007 und 2024 um rund zwei Drittel zurückgegangen sind, aber 2024 dennoch rund 18 % der verhängten Freiheitsstrafen (mit und ohne Bewährung) ausmachen. Die Bestandszahlen im Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe sind seit der Reform des Umrechnungsmaßstabes bis zum Stichtag Ende November 2025 um mehr als 40 % auf rund 2.800 Personen gesunken.
Dr. Lippert sieht auch für die Zukunft bestehenden Forschungsbedarf rund um kurze Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen und verweist auf ein mehrjähriges Forschungsprojekt des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, welches die Rückfälligkeit nach Vollstreckung der nach der Reform „halbierten“ Ersatzfreiheitsstrafen untersucht.
Abschließend spricht sie sich für eine Schließung von Datenlücken der amtlichen Rechtspflegestatistiken und für eine Einführung eines Strafrechtspflegestatistikgesetzes aus, um die generellen Auswertungsmöglichkeiten der Rechtspflegestatistiken zu verbessern. So sind derzeit etwa keine Auskünfte über die Anzahl der bezahlten Geldstrafen oder die Anzahl der Geldstrafen, die als Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt worden sind möglich, ebenso wie über die Straftaten bei Ersatzfreiheitsstrafen.