
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzesentwurf zur Reform der Strafverfolgungsentschädigung veröffentlicht. Vorgesehen sind unter anderem höhere Entschädigungszahlungen für Menschen, die im Rahmen der Strafverfolgung letztlich zu Unrecht eine Freiheitsentziehung erlitten haben.
Die Neuregelung betrifft Fälle, in denen eine zunächst erfolgte Verurteilung später aufgehoben wird oder ein Verfahren, das zu einer Freiheitsentziehung geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. Für jeden Tag einer zu Unrecht erlittenen Haft soll die Entschädigung künftig 100 Euro statt bislang 75 Euro betragen. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten ist eine Erhöhung für jeden weiteren Tag auf 150 Euro pro Tag vorgesehen.
Daneben enthält der Gesetzesentwurf weitere Änderungen, wie längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen und erweiterte Möglichkeiten zur öffentlichen Rehabilitierung. Auch soll künftig ausgeschlossen werden, dass Betroffene die während der Haft gewährte Verpflegung und Unterbringung als sogenannte ersparte Aufwendungen auf die Entschädigung angerechnet werden.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0713_StrEG.html