
Der Bund und die Länder haben am 25. Juni 2026 einen neuen Pakt für den Rechtsstaat beschlossen, der zur Stärkung der Justiz beitragen soll und aus drei Säulen besteht: Mit der sog. "Digitalsäule" soll die Digitalisierung der Justiz vorangetrieben werden, um den Zugang zur Justiz zu vereinfachen und die Arbeit in den Gerichten zu beschleunigen. Die zweite Säule, die sog. "Personalsäule" umfasst die Einstellung zusätzlicher Staatsanwält*innen und eine personelle Ausstattung der Justiz, die den hohen Bestand offener Strafverfahren und die langfristig hohe Anzahl an Verfahren besser bewältigen können soll. Die dritte Säule, die sog. "Verfahrenssäule" sieht eine Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen vor. Es sind verschiedene Gesetzesvorhaben geplant, um die Strafprozessordnung, die Zivilprozessordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung und das familiengerichtliche Verfahren zu modernisieren. Den Ländern werden bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um diese drei Säulen des Paktes umzusetzen.
Die Pressemitteilung des BMJV Nr. 45/2026 vom 25. Juni 2026 finden Sie hier.