
Der DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt veröffentlicht.
Wir begrüßen grundsätzlich den Referentenentwurf einschließlich der vorgesehenen Änderungen insbesondere im StGB durch Ersetzung des § 184 k StGB (Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen durch Herstellen und zugänglich machen) und durch die Ersetzung des § 374 Abs. 1 Nr. 2a StPO, in dem die Privatklage bei Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen ermöglicht wird. Zugleich sehen wir Nachbesserungsbedarf dahingehend, präventive und unterstützende Maßnahmen auszubauen und zu stärken.
Diese sowie weitere Stellungnahmen des DBH-Fachverband e.V. finden Sie unter: https://www.dbh-online.de/fachverband/stellungnahmen