In über 32 % aller Geldstrafen wird eine Ersatzfreiheitsstrafe getilgt: Abschlussbericht des Forschungsprojekts Ersatzfreiheitsstrafen bei schwer erreichbaren Personen vermeiden (EFS-SEP)

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Die Vermeidung von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) ist ein viel diskutiertes Thema. Der Kriminologische Dienst Berlin und die Sozialen Dienste der Justiz Berlin haben das Forschungsprojekt "Ersatzfreiheitsstrafe bei schwer erreichbaren Personen vermeiden (ESF-SEP)" initiiert, um mehr über den Personenkreis zu erfahren, bei dem Geldstrafen durch Freiheitsstrafen getilgt werden und der somit nicht durch Haftvermeidungsmaßnahmen erreicht wurde, obwohl die Justiz aufgrund der begangenen Straftaten gerade keine Freiheitsstrafe vorgesehen hat. Das Projekt befasste sich mit folgenden Fragen:

  • Wieso werden die Angebote der freien Arbeit nicht von allen betreffenden Personen ausreichend genutzt?
  • Wie viele der Personen sind tatsächlich in Haft gekommen, die:
    • durch die Vermittlungsstellen nicht erreicht wurden,
    • nicht erfolgreich die freie Arbeit abgeleistet haben oder
    • andere Maßnahmen zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe nutzten?
  • Welche anderen, erfolgreichen Erledigungen ([Raten-]Zahlung, Gnade ...) gab es?
  • Ist die freie Arbeit ein wirksames Instrument zur Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafe?
  • Wie gestalten sich die Arbeitsprozesse im Rahmen der freien Arbeit in Berlin?
  • Welchen Einfluss haben Beschäftigungsstellen auf den Tilgungserfolg?
  • Welche Beschäftigungsformen sind besonders tauglich?
  • Welche Beschäftigungsstellen sind besonders erfolgreich?
  • Weshalb tilgen trotz aller Angebote und Bemühungen immer noch Menschen in Ersatzfreiheitsstrafe?

Sie kamen zum Ergebnis, dass in über 32 % aller Geldstrafen eine Ersatzfreiheitsstrafe getilgt wird, ein Wert, der deutlich über den 10 % liegt, die in Studien oder in der Politik benannt werden. Wie diese Abweichung zu erklären ist, weitere Erkenntnisse sowie Handlungsempfehlungen können Sie hier im Abschlussbericht des Forschungsprojekts von Jana Meier und Nicole Bögelein unter Mitarbeit von Theresa Martinez Dreyer nachlesen.

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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