
Die Vermeidung von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen (EFS) ist ein viel diskutiertes Thema. Der Kriminologische Dienst Berlin und die Sozialen Dienste der Justiz Berlin haben das Forschungsprojekt "Ersatzfreiheitsstrafe bei schwer erreichbaren Personen vermeiden (ESF-SEP)" initiiert, um mehr über den Personenkreis zu erfahren, bei dem Geldstrafen durch Freiheitsstrafen getilgt werden und der somit nicht durch Haftvermeidungsmaßnahmen erreicht wurde, obwohl die Justiz aufgrund der begangenen Straftaten gerade keine Freiheitsstrafe vorgesehen hat. Das Projekt befasste sich mit folgenden Fragen:
Sie kamen zum Ergebnis, dass in über 32 % aller Geldstrafen eine Ersatzfreiheitsstrafe getilgt wird, ein Wert, der deutlich über den 10 % liegt, die in Studien oder in der Politik benannt werden. Wie diese Abweichung zu erklären ist, weitere Erkenntnisse sowie Handlungsempfehlungen können Sie hier im Abschlussbericht des Forschungsprojekts von Jana Meier und Nicole Bögelein unter Mitarbeit von Theresa Martinez Dreyer nachlesen.