
Band 43 der Elektronische Schriftenreihe der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) befasst sich mit der Vollstreckung lebenslanger Freiheitsstrafen, mit Ihrer Dauer und den Gründen der Beendigung im Jahr 2024.
Während die nach der Strafverfolgungsstatistik verzeichneten Verurteilungszahlen (die bis in die 2000er Jahre auf die westlichen Bundesländer und Berlin beschränkt waren) fast 50 Jahre lang deutlich unter 100 Fällen pro Jahr lagen, wurden ab 1995 höhere Werte registriert. 2022 waren es 103 Fälle pro Jahr. 2023 sank dieser Wert auf 79 Fälle pro Jahr und stieg 2024 erneut an, auf 113 Fälle pro Jahr. Nach 2024 liegen keine weiteren Daten der Strafverfolgungsstatistik vor. Ende März 2024 befanden sich in den bundesweit rund 180 Vollzugsanstalten ca. 43.746 Personen, davon etwa 4 % lebenslang Inhaftierte. Gefangene und Untergebrachte mit lebenslanger Freiheitsstrafe machen somit nur einen kleinen Anteil der Inhaftierten in Justizvollzugsanstalten aus.
Im Jahr 2024 wurde die lebenslange Freiheitsstrafe bei 92 Personen beendet. Dies umfasst Personen, die in Freiheit entlassen wurden, aber auch diejenigen, welche im Vollzug starben oder ins Ausland abgeschoben oder ausgeliefert wurden. Bei 60 dieser 92 Personen wurde der Strafrest gemäß § 57a StGB zur Bewährung ausgesetzt oder es erfolgte eine Begnadigung. Von den zum Stichtag Ende März 2024 im Strafvollzug lebenslang einsitzenden Strafgefangenen waren 6,1 % Frauen, 40,2 % waren 60-70 Jahre alt und 7,6 % waren über 70 Jahre alt. Im Jahr 2023 waren mit 17,9 % mehr als doppelt so viele der lebenslang Inhaftierten noch über 70 Jahre alt.
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