Der DBH-Fachverband hat zu den beabsichtigten wesentlichen Änderungen im Landesstrafvollzugsgesetz (Art. 1), im Jugendarrestvollzugsgesetz (Art. 5) und im Justizvollzugsdatenschutzgesetz (Art. 6) Stellung bezogen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie 2016/680 bekommt im Justizvollzug mit dem beabsichtigten Gesetz für Gefangene und Behörden die notwendige Rechtssicherheit. Der Gesetzentwurf deckt alle Vollzugsbereiche ab.
Der DBH begrüßt den Entwurf des Gesetzes und bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme. Wir unterstützen die Änderungsbedarfe auf der Basis der Rechtsprechung des BVerfG, der Anpassung des EU-Rechts und der Stärkung des Resozialisierungsgedankens.