Das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe nimmt zentral und bezirksübergreifend die Aufgaben der ambulanten staatlichen Straffälligenhilfe für Hamburg wahr. Die Aufgabe der Bewährungshilfe für Erwachsene ist es, verurteilte Straftäter:innen während einer vom Gericht festgesetzten Bewährungszeit (in der Regel 2-5 Jahre) bzw. Führungsaufsicht sozialpädagogisch zu betreuen und zu beaufsichtigen.
Bewerbungsschluss: 09.06.2023
Weitere Informationen finden Sie in der anliegenden Stellenausschreibung.