Die Schnittstelle zwischen Strafvollzug und der ambulanten Nachbetreuung hat sich in der Praxis immer als äußerst problematisch und als unbefriedigend geregelt ergeben. Dabei besteht in dieser speziellen Phase für die Kriminalprävention die größte Herausforderung, da die Rückfallgefahr in den ersten Monaten der Haftentlassung am größten ist. Die Verzahnung der stationären und ambulanten Dienste wird schon immer als wesentlich reformbedürftig angesehen und es wurden von vielen Praktikern und Experten gut gemeinte Konzepte entwickelt. Meist sind diese nach einer Erfolg versprechenden Anfangsphase dem Alltag der Normalität und damit der institutionellen Trennung von stationärer und ambulanter Straffällingenhilfe zum Opfer gefallen.