Seit mehreren Jahren ist eine Diskussion über die Übertragung von Justizaufgaben auf freie Träger der Straffälligenhilfe und private Anbieter im Gange. Das Ergebnis ist weitgehend offen geblieben, so dass es nunmehr faktisch in einigen Bereichen und Regionen einzelne Modelle der Übertragung gibt und in anderen der Status quo erhalten blieb. In der Auseinandersetzung werden unterschiedliche Argumente vorgetragen, die einerseits von der Sensitivität gegenüber nichthoheitlich legitimierten Eingriffen getragen und von verfassungsrechtlichen Argumenten gestützt sind, andererseits solche, die Kosten-, Effektivitäts- und Flexibilitätsargumente vorbringen.