
Webinarbeschreibung:
Zum 1. Juli 2026 wird das neue Grundsicherungsgeld das Bürgergeld ablösen. Zwar wird die gesetzliche Grundlage weiterhin das SGB II bleiben, jedoch wird es aufgrund der beschlossenen Reform des Gesetzes zu einigen erheblichen Änderungen im Leistungsbezug führen. Was aber wird sich konkret ändern? Und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die Praxis der Bewährungs- und Straffälligenarbeit? Das Webinar wird den Fachkräften der Bewährungs- und Straffälligenhilfe einen grundlegenden Durch- und Überblick über die rechtlichen Änderungen und Neuerungen, die mit der Einführung der „neuen Grundsicherung“ verbunden sind, vermitteln und auf die Beratungspraxis vorbereiten.
Ziel: Die Teilnehmenden gestalten die inhaltlichen Schwerpunkte durch ihre Praxisfragen. Im Webinar wechseln Inputphasen mit interaktiven Frage-/Diskussionsrunden und Erfahrungsaustausch.
Webinarinhalte:
Bescheinigung: Nach Abschluss des Webinars erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung per E-Mail.
Zielgruppe:
Mitarbeiter:innen aus der Bewährungs- und Straffälligenhilfe, Führungsaufsicht, aus den Justizvollzugsanstalten, Forensischen Ambulanzen sowie weitere interessierte Personen, die in der Strafrechtspflege arbeiten.
Das Webinar wird mit einer Gruppengröße von maximal 30 Personen durchgeführt, damit eine interaktive Praxisarbeit und tiefergehende Auseinandersetzung mit den Webinarinhalten möglich sind.
Webinarleitung:
Frau Prof. Dr. iur. Tamara Bloch ist seit 2016 Professorin für das Recht der Sozialen Arbeit an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg mit den Schwerpunkten Existenzsicherungsrecht SGB II und SGB XII sowie dem Vertrauensschutz in der Sozialen Arbeit. Bis 2016 war sie beim Landesverband der Diakonie Baden stellvertretende Justitiarin und Referentin für Sozialrecht mit dem Schwerpunkt der Leistungen zur Existenzsicherung. Sie ist außerdem seit 2002 zugelassene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht.
Kosten:
Teilnahmegebühr*: 100,- Euro für Nicht-Mitglieder | 90,- Euro für DBH-Mitglieder
*Von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG befreit.
Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte erst, nachdem Sie die Rechnung zur Veranstaltung erhalten haben.
Hinweis: Die Rechnungsstellung erfolgt ab dem 07.09.2026.
Termin: Mo. 07.09.2026 von 09.00-16.00 Uhr
Melden Sie sich bitte bis zum 17.08.2026 (Anmeldeschluss) verbindlich bei uns an.
Weitere Informationen können Sie dem Veranstaltungsprogramm im Anhang entnehmen.