Klient:innen der Bewährungshilfe, von Beratungsstellen und Wohneinrichtungen sind immer häufiger von psychischen Störungen und Erkrankungen belastet und die Angehörigen dieser Institutionen, die mit Straffälligen oder Haftentlassenen zu tun haben, sind besonderen Unsicherheiten und Herausforderungen ausgesetzt. Zugleich scheinen die Anforderungen an die Komplexität der Arbeitsweise mit psychisch erkrankten Klientel infolge neuerer fachlicher Entwicklung gestiegen zu sein.