Nachdem vor zehn Jahren der „Nein heißt Nein“ Grundsatz im Strafgesetzbuch verankert wurde, soll nun das Sexualstrafrecht erneut verschärft werden.
Nachdem vor zehn Jahren der „Nein heißt Nein“ Grundsatz im Strafgesetzbuch verankert wurde, soll nun das Sexualstrafrecht erneut verschärft werden.
Mitarbeitende der Straffälligenhilfe sollen durch den Qualifizierungskurs geschult werden.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie eine professionelle, reflektierte und zugleich grenzwahrende Beziehungsgestaltung im Umgang mit dieser besonderen Tätergruppe gelingen kann.
Sie klären über Fragen auf wie: Wird die Jugend wirklich immer brutaler? Gibt es Gruppen, die öfter kriminell sind als andere?
Das zehnjährigen Bestehen nehmen Maria Teresa Knopp und Müşerref Tanrıverdi zum Anlass um der Frage nachzugehen, ob der strafrechtliche Schutz ausreichend ist.
Insbesondere brauche es ein gelingendes Übergangsmanagement und ganzheitliche Unterstützungsstrukturen.
Ein neues therapeutisches Angebot im Strafvollzug, das sich an Inhaftierte mit behandlungsbedürftiger, tatfördernder oder tatursächlicher Suchterkrankung richtet.
Durch Solidarisierung und Vernetzung sollte Fachexpertise in die öffentliche Diskussion eingebracht und eine stärkere Aufmerksamkeit für erfahrungsbasierte Standards generiert werden.
Gelistet sind Justizeinrichtungen sowie Vereine und Träger der Freien Straffälligenhilfe in NRW.