DBH

DBH-ONLINE Kategorie

Presseerklärung DBH-Bundestagung, 25.09.2009

Der DBH-Fachverband führte zum 20.Mal seine Bundestagung durch. Daran nahmen im Rahmen der Plenumsveranstaltungen und von verschiedenen Workshops 250 Fachleute aus den Bereichen Bewährungs- und Straffälligenhilfe, Strafvollzug, Justizverwaltung, Wissenschaft und anderen interessierten Bereichen teil. Zentrales Thema der Tagung war der Übergang zwischen dem Strafvollzug und der Nachbetreuung durch Bewährungs- und Straffälligenhilfe in Kooperation mit anderen Einrichtungen.

Presseerklärung zur Wahl des DBH-Präsidiums, 04.10.2009

Am 25. September 2009 wurde auf der DBH-Bundesversammlung in Berlin – dem Mitgliedergremium des DBH-Fachverbandes – das neue Präsidium gewählt. Nach 27- jähriger Verantwortungsübernahme hat Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner nicht mehr für das Amt des Präsidenten kandidiert. Als sein Nachfolger wurde einstimmig Prof. Dr. Heinz Cornel von der Versammlung gewählt.

WINDS OF CHANGE: Neue Strafrechtsentwicklungen in den USA, Presseinformation

Auf der 20.DBH-Bundestagung, die unter dem Thema „Kriminalpolitik gestalten: Übergänge koordinieren – Rückfälle verhindern“ im September 2009 in Berlin stattfand, stellte die US- amerikanische Kriminologin Judith Greene in einem ausführlichen Vortrag die neueren Entwicklungen in der Strafrechtsentwicklung in den USA vor.

Stellungnahme zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung

Der DBH-Fachverband nimmt hier Stellung zu den gemeinsamen Eckpunkten vom 30.08.2010 des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern für die Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und begleitende Regelungen.

Stellungnahme zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zum "Therapieunterbringungsgesetz"

Der DBH-Fachverband nimmt Stellung zu dem gemeinsamen Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen (BT-Drucks. 17/3403). Der Entwurf geht nicht zuletzt auf die "gemeinsamen Eckpunkte" des Bundesministeriums der Justiz und des Bundesministeriums des Innern vom 30.08.2010 zurück, die bereits Gegenstand einer Stellungnahme des DBH- Fachverbands gewesen sind.

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandgebots im Recht der Sicherungsverwahrung

Der DBH-Fachverband begrüßt, dass der Referentenentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus seinem Urteil vom 4.Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u. a.) aufgreift und in bundesgesetzliche Zielvorgaben umsetzt. Möglicherweise kann der Bundesgesetzgeber einzelne Vorgaben noch konkreter ausgestalten, allerdings sieht der DBH-Fachverband durchaus das Problem, das sich insoweit aus der föderalen Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landesgesetzgebern ergibt, die gemeinsam zur Entwicklung eines Gesamtkonzepts verpflichtet sind.

Stellungnahme zum Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen

Der Jugendarrest ist das umstrittenste Instrument des Jugendstrafrechts. Die Notwendigkeit, für den Vollzug des Jugendarrest eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, erfolgt vor dem Hintergrund nach wie vor bestehender Bedenken, ungeklärter Fragen und Widersprüchlichkeiten der materiell-rechtlichen Ausgestaltung dieser Sanktion im JGG.

Führungsaufsicht als Alternative zur Sicherungsverwahrung? - Sieben Thesen als Stellungnahme zur Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat den DBH-Fachverband angefragt, wie die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach § 66b StGB aus Sicht der Bewährungs-, Gerichts- und Straffälligenhilfe bewertet werde. Dabei sollten besonders die praktischen Probleme im Rahmen der Anordnung, des Vollzuges, der Aussetzung und der Erledigung der Maßregel beachtet werden.

Stellungnahme des DBH-Fachverbandes zu den Gesetzentwürfen zur Sicherungsverwahrung der Bundesländer

Der DBH-Fachverband steht dem Instrument der Sicherungsverwahrung und insbesondere der Entwicklung in den letzten Jahren, ausgesprochen kritisch und besorgt gegenüber. Seit 1998 hat es fünf Gesetze gegeben, die den Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung ausgeweitet, auch auf Heranwachsende und dann Jugendliche ausgedehnt und als neue Formen die vorbehaltene und die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingeführt haben.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Untersuchungshaft im Land Brandenburg vom 22.8.2012 (Brandenburgisches Justizvollzugsgesetz – BbgJVollzG)

Der Entwurf erhebt den Anspruch, den Strafvollzug „noch konsequenter als bisher am Gedanken der Resozialisierung und Eingliederung der Strafgefangenen in die Gesellschaft“ auszurichten und begründet ein einheitliches Justizvollzugsgesetz damit, dass man den Zustand beenden wolle, in dem verschiedene rechtliche Regelungen in einer Justizvollzugseinrichtung des Landes zur Anwendung kommen.

Seiten

 

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

Folgen Sie uns auf Social Media:

DBH Fachverband Linkedin Logo

Scroll to Top