Aufgrund der bisherigen internen Meinungsbildung zeichnet sich freilich ab, dass vor allem die Praktiker vor Ort große Zweifel an der Tauglichkeit und dem Nutzen der Führungsaufsicht haben, entweder ganz grundsätzlich oder, im Falle einer grundsätzlichen Befürwortung ihres kriminalpolitischen Grundanliegens, jedenfalls im Vergleich zu anderen Möglichkeiten des Umgangs mit schwierigen und gefährdeten, ggf. auch in relativ hohem Maße gefährlichen Straftätern.