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Stellungnahme vom September 2003 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sanktionenrechts

Der DBH – Fachverband begrüßt die geplante Zurückdrängung der Ersatzfreiheitsstrafen und den vorgesehenen Ausbau der gemeinnützigen Arbeit. Für die erweiterten Anwendungsmöglichkeiten der gemeinnützigen Arbeit bedarf es jedoch eines flächendeckenden Angebotes an Vermittlungs- und Betreuungsstellen. Er unterstützt die Pläne zur stärkeren Berücksichtigung von Opferinteressen gegenüber der Vollstreckung von Strafen.

Stellungnahme vom September 2003 zu neueren Bestrebungen der Reform der Bewährungshilfe in Deutschland

Die Strafaussetzung zur Bewährung (StrzB) bei Verurteilung zu Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe bildet einen Grundpfeiler jedes modernen, rationalen und humanen Sanktionenrechts in der Welt.Dasselbe gilt dem Grund nach für die Strafrestaussetzung zur Bewährung (StrRzB), also die bedingte Entlassung von Gefangenen aus dem Vollzug der Freiheitsstrafe oder der Jugendstrafe.

Stellungnahme vom Juli 2004 zur Umfrage über eine mögliche Neufassung der Vorschriften über die Führungsaufsicht

Aufgrund der bisherigen internen Meinungsbildung zeichnet sich freilich ab, dass vor allem die Praktiker vor Ort große Zweifel an der Tauglichkeit und dem Nutzen der Führungsaufsicht haben, entweder ganz grundsätzlich oder, im Falle einer grundsätzlichen Befürwortung ihres kriminalpolitischen Grundanliegens, jedenfalls im Vergleich zu anderen Möglichkeiten des Umgangs mit schwierigen und gefährdeten, ggf. auch in relativ hohem Maße gefährlichen Straftätern.

Stellungnahme vom September 2005 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht

Es drängt sich uns der Eindruck auf, dass schon das derzeit verfügbare Instrumentarium der Führungsaufsicht in den Ländern im Einzelnen recht unterschiedlich, generell jedoch in sehr begrenztem Ausmaß genutzt wird. Nach den Daten der Strafverfolgungsstatistik hielt sich in den letzten Jahren die Zahl der jährlichen primären Anordnungen durch die Strafgerichte im Urteil durchschnittlich bundesweit um oder unter 100.

Stellungnahme vom März 2006 zur Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug durch die Föderalismusreform

Der DBH-Fachverband beobachtet mit Sorge die Absicht, im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Strafvollzugsrecht vom Bund auf die Länder zu verlagern, da diese Kompetenzübertragung gravierende negative Auswirkungen befürchten lässt. Die zu befürchtenden Nachteile überwiegen bei weitem die denkbaren Vorteile, wenn künftig 16 Ländergesetze den Strafvollzug regeln.

Die Fachverbände DVJJ, DBH, ADB und BAG Soziale Arbeit im Justizvollzug fordern Mindeststandards für die Jugendstrafvollzugsgesetze, Februar 2007

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber mit seinem Urteil vomv31. Mai 2006 aufgegeben, bis Ende 2007 den Vollzugder Jugendstrafe auf gesetzliche Grundlage zu stellen. Durch die Föderalismusreform sind nun die Länder für die Regelung des Strafvollzugs zuständig. Diese Ausgangssituation macht die Formulierung einheitlicher Mindeststandards für den Jugendstrafvollzug umso notwendiger.

Stellungnahme vom Februar 2007 zu den Referentenentwürfen der Länder zu den Jugendstrafvollzugsgesetzen

In Deutschland gibt es bis heute kein Gesetz, welches den Vollzug einer Jugendstrafe im gebotenen Umfang regelt. Es war deswegen alles andere als überraschend, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Zustand in seiner Entscheidung vom 31.05.2006 - BvR 1673/04 und 2 BvR 2402/04 - als nicht verfassungskonform tadelte und den bis dahin aus vorwiegend fiskalischen Gründen untätigen Gesetzgeber verpflichtete, bis zum 01.01.2008 eine ausrei- chende gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug zu schaffen.

Presseerklärung vom Februar 2007 zu den Gesetzentwürfen der Länder zur Regelung des Jugendstrafvollzugen

Der DBH-Fachverband begrüßt, dass die Bundesländer mit den vorgelegten Entwürfen der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer gesetzlichen Regelung des Jugendstrafvollzuges bis zum Jahresende 2007 nachkomme

Thesen zur aktuellen Diskussion der Jugendkriminalität

Die aktuelle Diskussion hat die Öffentlichkeit verstärkt auf das Thema Jugendkriminalität aufmerksam gemacht. Die Berichterstattung in den Medien wird zunehmend differenzierter und informiert auch über Projekte und Einrichtungen der Jugendhilfe. So besteht nun die Chance, auf die komplexen Zusammenhänge hinzuweisen, die zu abweichendem Verhalten führen und auch auf das zu verweisen, was längst erfolgreich in der Praxis erprobt ist.

Für eine integrierte Arbeit zur Resozialisierung von Straffälligen und zur Vermeidung von Rückfällen (Übergangsmanagement)

Der DBH-Fachverband tritt für eine integrierte Arbeit zur Resozialisierung von Straffälligen ein. Die Schnittstellen zu den verschiedenen Bereichen müssen verbindlich geregelt werden.

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Mitglied in der:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffäligenhilfe e.V.Confederation of European Probation

Kooperationspartner:

Deutscher Präventionstag
KriPoZ Kriminalpolitische Zeitschrift

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